Urteil
VG Oldenburg 16.5.2001
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(Gandersum). Die Prozesse gegen das Emssperrwerk sind in der
ersten Instanz endgültig erledigt. Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat
grünes Licht für das Emssperrwerk gegeben. Die Klagen des BUND und eines
Privatklägers wurden inzwischen zurückgewiesen. Alle anderen Kläger hatten
auf Drängen des Gerichts die Klagen gegen das 400
Mio.-Projekt zurückgenommen. Drei unmittelbaren Anliegern hatte die
Bezirksregierung Weser-Ems „ohne Anerkennung einer Rechtspflicht“ eine
Entschädigung im Hinblick auf die eingetretenen Lärmbelastungen gewährt.
Rechtsanwalt Prof. Dr. Bernhard Stüer (Münster/Osnabrück), der die
Bezirksregierung in dem mehrere Jahre andauernden Tauziehen gegen das
Emssperrwerk vertrat, zeigt sich hoch erfreut über den Prozessausgang: „Damit
ist das Emssperrwerk praktisch nicht mehr zu verhindern, denn allein ein
Zulassungsverfahren zum OVG Lüneburg dauert erfahrungsgemäß mehrere Wochen,
wusste der Verwaltungsanwalt zu berichten. Und Stüer fügt hinzu: Durch den
noch ausstehenden gerichtlichen Schlagabtausch ist der Bau des Emssperrwerks
praktisch nicht mehr zu verhindern.“. Zugleich forderte der Verwaltungsanwalt
die Umweltverbände auf, ihre weiteren rechtlichen Schritte gut zu überdenken.
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